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Am 21.6.2009 haben wir folgenden Antrag in den Parteitag für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl eingebracht:

Änderungsantrag zum Leitantrag des Parteivorstandes an den Bundestags-Wahlparteitag 2009 der Partei DIE LINKE am 20./21. Juni 2009 in Berlin

Der Zugang zum Internet und allgemein gebräuchliche sowie in öffentlichen Einrichtungen genutzte Computer – Programme sollen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge werden. Als erster Schritt dazu fordern wir, dass öffentliche Auftraggeber beim Erwerb von Software – Anwendungen verlangen müssen, dass der Quellcode offen ist, und die Lizensierung kompatibel ist zur GNU GPL. Damit wird die Weitergabe und Weiterentwicklung der Software für jedermann möglich. Auf diese Weise neu entstehende Produkte dürfen ebenfalls nur nach dem selben Prinzip weitergegeben werden.

Begründung: Die Nutzung von Computer – Programmen wird mehr und mehr zu einem alltäglichen Erfordernis für Verwaltung öffentlicher Einrichtungen, aber auch für die Teilnahme am öffentlichen Leben. Die Nutzung des Internet ist unabdingbar für die Kommunikation und die Teilnahme am Wissensaustausch, sowohl für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Insitutionen und Unternehmen.

Durch Projekte wie die Elektronische Gesundheitskarte werden einerseits hohe Summen öffentlicher Gelder in die Entwicklung von Software investiert, die heute privaten Unternehmen zufließen. Andererseits wird so ein Software – System geschaffen, das langfristig eingesetzt wird zur Verarbeitung sensibler Daten großer Teile der Bevölkerung.

Die Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre verlangen, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger vor jeder Art unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Ebenso sind diese Daten aber auch davor zu schützen, verloren zu gehen, oder nicht mehr zugreifbar zu sein. All diese Anforderungen können nur gewährleistet werden, wenn eine öffentliche Kontrolle über die eingesetzte Software möglich ist.

Bei der Nutzung von Computern im Internet müssen einserseits die Bürgerinnen und Bürger geschützt werden gegen jede Art von Eingriffen aus dem Netz. Andererseits muß sichergestellt werden, dass durch die Nutzung von Software keine Gefährdung der Funktion des Netzes entsteht. Durch diese und andere Faktoren wird Software als Technologie und als Produkt zu einer Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie nimmt den Status von Infrastruktur ein, so wie Straßen, Schienenwege, Wasser oder Energie. Deshalb muß die Spezifizierung, die Entwicklung und der Betrieb der Software in öffentliche Hand gelegt werden. Dabei ist es nicht entscheidend, ob diese Aufgaben auch durch öffentliche Einrichtungen umgesetzt werden, solange die Kontrolle durch die Öffentlichkeit sichergestellt wird. Letzteres kann erreicht werden durch Offenlegung des genutzten Quellcodes und der Spezifikation der Software.

Um zu vermeiden, dass mit Einsatz öffentlicher Gelder erstellte Software privatwirtschaftlich zur Profitgewinnung genutzt wird, muß das Produkt der Entwicklung mit einer sogenannten „Copyleft“ – Lizenz geschützt sein. Dadurch wird verhindert, dass jemals ein privates oder institutionelles Eigentumsrecht an Weiterentwicklungen einer mit dieser Lizenz geschützten Software entsteht. Somit kann nur die Leistung der Weiterentwicklung, nicht jedoch das Produkt der Entwicklung selbst wirtschaftlich verwertet werden.

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